1. Geltungsbereich und Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen der Hato Solutions Austria GmbH (nachstehend: „Hato“) im Zusammenhang mit der Vermittlung von Personal (nachstehend: „Kandidaten“) an einen Auftraggeber (nachstehend: „Kunde“).
1.2 Hato schließt sämtliche Verträge mit dem Kunden ausschließlich unter Anwendung dieser AGB ab. Hato widerspricht ausdrücklich allfälligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden.
2. Leistungsumfang
2.1 Hato rekrutiert, präsentiert und vermittelt Kandidaten mit dem Ziel der Beschäftigung (selbständig oder unselbständig) beim Kunden (nachstehende auch: „Permanent Placement“).
2.2 Hato führt aufgrund der vom Kunden bekanntgegebenen Anforderungen und Angaben ein Auswahlverfahren durch und präsentiert dem Kunden geeignete Kandidaten. Die Endauswahl eines Kandidaten obliegt dem Kunden.
3. Vertragsabschluss
3.1 Der Vertrag kommt durch die Unterzeichnung des Angebotes durch den Kunden oder der Auftragsbestätigung von Hato, jedenfalls aber durch die Einstellungszusage des Kunden oder die tatsächliche Aufnahme der Beschäftigung eines von Hato vermittelten Kandidaten beim Kunden zustande.
4. Entgelt und Honoraranspruch
4.1 Hato entsteht grundsätzlich ein Honoraranspruch bei Einstellungszusage des Kunden an den von Hato präsentierten Kandidaten, spätestens jedoch bei der tatsächlichen Aufnahme der Beschäftigung des Kandidaten.
4.2 Hato entsteht auch dann ein Honoraranspruch, wenn (i) ein von Hato präsentierter Kandidat für eine andere Position als jene, für die er ursprünglich präsentiert wurde, beim Kunden (selbständig oder unselbständig) beschäftigt wird, (ii) ein von Hato präsentierter Kandidat vom Kunden einem Dritten benannt wird, der den Kandidaten (selbständig oder unselbständig) beschäftigt, (iii) die (selbständige oder unselbständige) Beschäftigung eines vom Hato präsentierten Kandidaten beim Kunden indirekt über einen Dritten erfolgt oder (iv) der Vertrag zwischen Hato und dem Kunden zum Zeitpunkt der Einstellungszusage oder der Aufnahme der (selbständigen oder unselbständigen) Beschäftigung - auch im Sinne von (i) bis (iii) - nicht mehr aufrecht ist und der Kunde oder Dritte innerhalb von 12 Monaten nach erstmaliger Präsentation von Hato mit dem präsentierten Kandidaten ein (selbständiges oder unselbständiges) Beschäftigungsverhältnis eingeht.
4.3 Die Höhe und Fälligkeit des jeweiligen an Hato zu leistenden Honorars ergibt sich (i) aus dem vom Kunden unterzeichneten Angebot oder (ii) der Auftragsbestätigung von Hato, (iii) bei Fehlen einer schriftlichen Honorarvereinbarung jedenfalls aber auf Basis der üblichen, angemessenen Konditionen von Hato.
4.4 Hat sich ein von Hato präsentierter Kandidat innerhalb eines Jahres vor der Präsentation von Hato beim Kunden – durch den Kunden nachweislich belegbar – direkt beworben, so ist der Kunde verpflichtet, Hato hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ab diesem Zeitpunkt wird Hato hinsichtlich dieses Kandidaten keine weiteren Vermittlungsleistungen mehr erbringen. Unterbleibt diese Mitteilung und erbringt Hato weiterhin Leistungen, so bleibt der Entgeltanspruch von Hato dahingehend aufrecht.
4.5 Das Honorar von Hato beinhaltet keine Kosten für Vertragserrichtungs-, Rechts- und Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit der Vertragserrichtung zwischen dem Kunden und dem Kandidaten. Derartige Leistungen sind vom Kunden direkt zu beauftragen und zu bezahlen. Zusätzliche, auf Wunsch des Kunden geschaltete Inserate und sonstige im Rahmen der Leistungserbringung notwendigen Spesen sind im Honorar nicht inkludiert und werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer an den Kunden verrechnet.
5. Fakturierung und Zahlungsbedingungen
5.1 Der Kunde erklärt sich mit der Zustellung von Rechnungen in elektronischer Form einverstanden.
5.2 Der Rechnungsbetrag ist prompt nach Rechnungserhalt ohne Abzüge spesenfrei an Hato zu bezahlen.
5.3 Beanstandungen des Kunden haben unverzüglich, spätestens eine Woche nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Die Fälligkeit des Gesamtbetrages bleibt davon unberührt.
5.4 Bei Zahlungsverzug ist Hato berechtigt, vom jeweils aushaftenden Betrag Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat sowie sämtliche mit der Einforderung des offenen Rechnungsbetrages entstehenden Kosten, wie insbesondere für Mahnungen durch Rechtsanwälte oder Inkassobüros und allfällige gerichtliche und außergerichtliche Rechtsanwaltskosten zu verrechnen.
5.5 Die Aufrechnung gegen Ansprüche von Hato ist nur zulässig, soweit die Gegenforderungen entweder von Hato ausdrücklich anerkannt oder diese rechtskräftig festgestellt wurden.
5.6 Hato ist bei Zahlungsverzug des Kunden weiters berechtigt, seine Leistungen einzustellen und jenes Honorar, welches Hato bei vollständiger Erfüllung gebührt hätte, in Rechnung zu stellen.
5.7 Eine Rückerstattung des Vermittlungshonorars ist in jedem Fall ausgeschlossen.
6. Beendigung des Vertragsverhältnisses
6.1 Die Vertragsbeziehung kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende schriftlich beendet werden, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
6.2 Hato ist berechtigt, den Vertrag auch vorzeitig ohne Einhaltung von Fristen oder Terminen aufzulösen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn (i) der Kunde mit einer Zahlung an Hato trotz Mahnung mehr als 14 Tage in Verzug ist (qualifizierter Zahlungsverzug), (ii) der Kunde gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen beharrlich oder trotz Mahnung wiederholt verstößt, (iii) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Kostendeckung abgelehnt wird.
6.3 Bis zum Beendigungszeitpunkt entstandene Kosten (z.B. Rekrutierungskosten) sind Hato ohne Abzug zu bezahlen.
7. Haftung
7.1 Hato wählt Kandidaten bezüglich ihrer generellen Eignung zur Erfüllung der Anforderungen des Kunden mit kaufmännischer Sorgfalt aus. Hato übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen und Unterlagen des Kandidaten.
7.2 Der Kunde prüft eigenverantwortlich im Rahmen seiner Auswahl die Eignung des Kandidaten. Hato haftet nicht für die getroffene Wahl des Kunden (Auswahlverschulden).
7.3 Hato haftet nicht für eine bestimmte Qualifikationen des Kandidaten, sofern nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart ist. Weiters haftet Hato nicht für die Eignung für die vorgesehene Position, einen bestimmten Arbeitserfolg sowie das Vorliegen der arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Bewilligungen.
7.4 Hato haftet nur insoweit, als Hato bei der Auswahl nachweislich vorsätzliche oder grob fahrlässige Sorgfaltsverletzungen treffen und die mangelnde Eignung des Kandidaten nicht ohnehin für den Kunden erkennbar gewesen wäre oder war. Die Haftung von Hato ist jedenfalls auf den Betrag des Honorars pro Auftrag pro Position beschränkt, das gemäß dem Angebot gebührt.
7.5 Die Haftung von Hato für leicht fahrlässiges Handeln sowie für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
8. Geheimhaltungsverpflichtung, Datenschutz, Direktmarketing
8.1 Hato und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, im Rahmen der Geschäftsbeziehung zur Kenntnis gelangende Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Dies gilt unbefristet auch über das Ende der Geschäftsbeziehung hinaus.
8.2 Der Kunde ist verpflichtet sich, hinsichtlich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Arbeitskräften an die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) zu halten. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung durch Hato befinden sich in der Datenschutzerklärung von Hato, die der Kunde zur Kenntnis nimmt.
8.3 Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Angeboten und Informationen über die von Hato angebotenen Dienstleistungen auf elektronischem und postalischem Wege sowie der telefonischen Kontaktaufnahme durch Hato ausdrücklich einverstanden. Der Kunde kann dazu jederzeit seinen Widerruf unter dem Link Datenschutz Hato erteilen.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
9.1 Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen.
9.2 Für Streitigkeiten zwischen Hato und dem Kunden wird das für 1100 Wien sachlich zuständige Gericht vereinbart. Hato ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
10. Sonstige Bestimmungen
10.1 Änderungen dieser AGB werden mit deren Veröffentlichung auf der Website www.Hato-Solutions.at/agb wirksam. Von den AGB abweichende einzelvertragliche Bestimmungen bedürfen zur Rechtsgültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Erfordernis der Schriftform.
10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder einer Einzelvereinbarung unwirksam sein, so bleibt davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine sinn- und zweckgemäße Regelung zu ersetzen.